Neue Landesverordnung: Fahrgäste im ÖPNV müssen medizinische Masken tragen
Bund und Länder haben auf ihrem Corona-Gipfel am Dienstag, den 19.01.2021 eine Verlängerung des Lockdowns vorerst bis Mitte Februar 2021 und weitere Verschärfungen beschlossen.
Es wurde unter anderem auch beschlossen, dass Fahrgäste in öffentlichen Bussen und Bahnen medizinische Masken tragen müssen, dazu zählen FFP2- sowie OP-Masken.
Mund-Nasen-Bedeckungen wie selbst genähte Stoffmasken, Schals oder Tücher sind damit nicht mehr erlaubt.
Eine entsprechende Landesverordnung tritt voraussichtlich ab 25.01.2021 in Kraft.
Ausgenommen von dieser Pflicht sind wie bisher auch Kinder bis 6 Jahre und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können.