Häufig gestellte Fragen

Hier haben wir für dich eine Auswahl der am häufigsten gestellten Fragen zusammengetragen.

Klicke einfach auf die Frage, die dich interessiert:

Das Deutschland-Ticket für 49 Euro/Monat.

Alle Informationen zum Thema als beliebtes Frage & Antwort -Spiel: (wird laufend aktualisiert)

Dem Beschluss von Bund und Ländern zufolge wurde das Ticket zum 01.05.2023 eingeführt.

Du kannst dein Deutschland-Ticket auch bei der VVR bestellen kannst (als Handyticket oder als Chipkarte). Geh dazu in unseren Online-Shop 1 (nur Handytickets) oder  Online-Shop  2 (nur Chipkarten).

Wenn du dein D-Ticket als Chipkarte haben möchtest, kannst du auch einen Abo-Antrag in Papierform ausfüllen und uns zusenden. (Antrag D-Ticket als Chipkarte).

Beachte:  Das Abo DeutschlandTicket beginnt jeweils zum Ersten eines Monats. Der Bestellschluss für Abos ist spätestens der 15. des jeweiligen Vormonats. Nach dem 15. eines Monats eingereichte Anträge für den Folgemonat bedeuten ggf. eine nicht rechtzeitige Auslieferung und keine Reduzierung des Angebotspreises (derzeit 49€/Monat).

 

Was ist das Deutschland-Ticket?  

Damit kannst du alle öffentlichen Verkehrsmittel inklusive Regionalverkehr in Deutschland nutzen, und das mit einem einzigen Ticket (Das Ticket gilt nicht in den Zügen des Fernverkehrs (IC, EC, ICE) mit Ausnahmen z.B. zw. Stralsund und Rostock). Es gilt auch für z.B. die Fähren der Reederei Hiddensee zwischen Schaprode und der Insel Hiddensee.

Das Ticket ist nur im Abonnement erhältlich und ist eine persönliche Zeitkarte ohne Übertragbarkeit. Du kannst mit deinem Ticket keine Personen, Hunde oder Fahrräder mitnehmen. 

Wie viel kostet das Deutschland-Ticket?

Das Ticket kostet 49 € im Monat und damit 588 € im Jahr im Abonnement.
Das Ticket gilt ab dem Zeitpunkt der bundesweiten Einführung, frühestens ab dem 01.05.2023. Dein Ticket wird dir vorzugsweise digital für dein Mobilgerät oder als Chipkarte zur Verfügung stehen.

Die wichtigsten Infos in Kürze:

Wo kann ich das Deutschland-Ticket nutzen?

Mit dem Ticket kannst du alle öffentlichen Verkehrsmittel inklusive Regionalverkehr in Deutschland nutzen, und das mit einem einzigen Ticket (Das Ticket gilt nicht in den Zügen des Fernverkehrs (IC, EC, ICE) mit Ausnahmen z.B. zw. Stralsund und Rostock). Es gilt auch für z.B. die Fähren der Reederei Hiddensee zwischen Schaprode und der Insel Hiddensee.

 

Gibt es das neue Ticket nur im Abonnement?

Ja. Es kann monatlich gekündigt werden. 

 

Muss ich mein bestehendes Abonnement kündigen, um in das neue Ticket zu wechseln?

Nein. Bestehende Aboverträge mit der VVR werden automatisch zum 1. Mai umgestellt, wenn das Deutschlandticket preislich günstiger liegt, ansonsten erfolgt eine Umstellung ganz unkompliziert auf Wunsch der Kunden. Alle Abokunden wurden individuell per Brief oder E-Mail über diese Vorgehensweise informiert.

 

Wann und wie muss ich das Deutschland-Ticket bezahlen?

Der Preis für das Deutschland-Ticket wird vor Beginn des Monats, in dem dein Abo startet, von deinem Konto abgebucht. Die Abbuchung erfolgt dann monatlich, voraussichtlich zum Monatsbeginn. Bitte schau dir hierzu auch unsere ABG Abo an.

 

Ab wann kann ich das neue Deutschland-Ticket nutzen?

Ab Gültigkeitsbeginn deines Abonnements, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt der bundesweiten Einführung. 

 

Wie erhalte ich das Ticket?

Wir streben an, dass du dein Ticket bei rechtzeitiger Bestellung (bis 15.4.23) zum bundesweiten Start 1.5.23 vorzugsweise als digitales Ticket für Mobilgeräte oder als elektronische Chipkarte erhältst. Hast du bereits ein Abo bei der VVR, dann musst du aktuell nichts tun - wir melden uns mit weiteren Informationen bei dir. 

 

Ist das Ticket übertragbar?

Nein. 

Kann ich Personen mitnehmen?

Nein. 

Kann ich ein Fahrrad mitnehmen?

Nein. 

Kann ich einen Hund mitnehmen?

Nein. 

 

Soll es ein Jobticket-Angebot geben?

Unternehmen sollen laut Bundesregierung die Möglichkeit erhalten, ihren Beschäftigten das Deutschlandticket als Jobticket bereitzustellen.

Wenn sie dabei einen Abschlag von mindestens 25 Prozent gewähren, geben wir als VVR einen weiteren Abschlag von fünf Prozent dazu. Beschäftigte könnten das Ticket auf diese Weise für mindestens 30 Prozent weniger beziehen. Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschlandticket-2134074

Das Deutschland-Ticket wird von uns auch als VVR-Jobticket angeboten. Wenn du als Arbeitgebende*r allgemein Interesse, aber noch Fragen hast, melde dich bitte bei uns unter marketing(at)vvr-bus.de.

Ansonsten findest du hier das entsprechende Antragsformular und den Mustervertrag.

 

Die Tarifbestimmungen Deutschland-Ticket, gültig ab 1.5.2023 als Download-PDF.

Wo erhalte ich Fahrkarten?

Du kannst das gesamte Sortiment an Fahrkarten direkt im Bus bei unserem Fahrpersonal erwerben (nur Barzahlung). 

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Fahrscheine in folgenden Vorverkaufsstellen zu kaufen.

- in der unternehmenseigenen InfoThek in Bergen auf Rügen, Am Busbahnhof (gesamtes Sortiment, Bar-und EC-Kartenzahlung) -> Öffnungszeiten der InfoThek Montag bis Freitag: 8:45 – 12:00 Uhr und 12:30 – 16:45 Uhr 

- an besonders gekennzeichneten Verkaufsstellen im Auftrag der VVR (Agenturen, vorrangig nur Zeitkarten, Zahlungsarten unterschiedlich)

- auf den Betriebshöfen in Stralsund, Bergen, Grimmen und Ribnitz-Damgarten (gesamtes Sortiment, nur Barzahlung)

 

Eigene Fahrkartenautomaten gibt es in unserem Bediengebiet nicht.

 

Zudem bieten wir auch einen Online-Shop, in welchem derzeit alle Zeitkarten und Tageskarten buchbar sind. Die Zustellung des Fahrscheines erfolgt dann postalisch (zwischen Bestellung und Zusendung können bis zu 5 Werktage liegen).  (wegen Wartungsarbeiten derzeit deaktiviert)

 

Übersicht der Fahrkartenagenturen:

(bitte -außer bei der Infothek-die Öffnungszeiten selbstständig ermitteln, wir können eine stetige Aktualisierung von Drittdaten derzeit nicht gewährleisten) 

Auf der Insel Rügen

  • InfoThek am Busbahnhof, Friedensstraße 23, 18528 Bergen auf Rügen
  • Parkplatz Hagen, Stubbenkammerstraße 57, 18551 Lohme OT Hagen
  • Haus des Gastes, Touristinformation, Heinrich-Heine-Straße 7, 18609 Ostseebad Binz
  • Außenstelle der Kurverwaltung Binz im Kleinbahnhof, Bahnhofstraße 54, 18609 Ostseebad Binz
  • Touristservice Sassnitz, Strandpromenade 12, 18546 Sassnitz

Im Stadtgebiet Stralsund

  • Jugendherberge Devin, Strandstraße 21 
  • Lottoladen Schwittay, Badenstr. 49
  • Famila im Ostseecenter, Am Langendorfer Berg 1
  • EDEKA Neukauf Preller, Rudolf-Breitscheid-Straße 5
  • Convenience Concept GmbH auf dem Hauptbahnhof
  • Omnibusunternehmen Otto Möller & Co. KG, Knieperdamm 41
  • Tabakwaren Pense (Strelapark), Grünhufer Bogen 17
  • Tabacon Siebert (Knieper-Center), H.-Heine Ring 120c
  • Korallen-Apotheke, Hans-Fallada-Str. 1
  • Lotto-Tabak-Hermesshop, I. Buchholz, Grünthal 22
  • Tabakbörse Schwerin (Lindencenter), Lindenallee 25

Fischland - Darß - Zingst

  • Kur- und Tourismusbetrieb Ostseebad Prerow, Gemeindeplatz1, 18375 Ostseebad Prerow

 

Kann ich Gepäck mitnehmen?

Ja, Gepäck wird laut Allgemeinen Beförderungsbedingungen der VVR §10 unentgeltlich befördert, wenn es dadurch nicht die Sicherheit und Ordnung der Betriebsdurchführung gefährdet oder andere Fahrgäste belästigt werden.

Unentgeltlich befördert werden ebenso Klappfahrräder, die in einer Transporttasche verstaut sind. Weitere Hinweise zur Fahrradmitnahme findest du in der folgenden Frage.

Hier gelangen Sie zu den Allgemeinen Beförderungsbedingungen.

 

Kann ich ein Fahrrad mitnehmen?

In unseren Regionallinienbussen ist eine Fahrradmitnahme nicht vorgesehen und kann daher nicht garantiert werden. Grundsätzlich entscheidet das Fahrpersonal über die Mitnahme! Diese könnte nur dann erfolgen, wenn die Sicherheit der Fahrgäste nicht beeinträchtigt bzw. dadurch die Mitnahme von Kinderwagen und Rollstühlen nicht eingeschränkt wird. Die Mitnahme von Tandems und Fortbewegungsmitteln mit Verbrennungsmotor sowie E-Bikes/ Pedelecs ist ausgeschlossen.
Es ist eine Fahrradkarte für 3,00 € bzw. eine Fahrradkarte-E-Bike für 7,00 € zu lösen.

Die Mitnahme von Fahrrädern in Stadt- und in Ortsbusverkehren ist generell ausgeschlossen.

Hinweis zu Klappfahrrädern: Zusammengeklappte Klappfahrräder gelten als normale Fahrräder und bedürfen einer Fahrradkarte für 3,00 €. Zusammengeklappte Klappfahrräder in einer Transporttasche sind ein Gepäckstück. Gepäck wird unentgeltlich befördert. 

Hinweis zu zusammengeklappten Tretroller und E-Tretroller: Zusammengeklappte Tretroller und E-Tretroller werden in den Bussen kostenfrei als Handgepäck (Sachen) mitgenommen. Nicht zusammengeklappte Tretroller und E-Tretroller werden wie ein Fahrrad behandelt.

 

Unser Tipp: Nutze von April bis Oktober unsere RADzfatz-Busse. Das sind Linienbusse mit Fahrradanhängern, die bis zu 12 Räder mitnehmen können. 

 

Kann ich ein Tier mitnehmen?

Ja, Tiere können unter Beachtung der Allgemeinen Beförderungsbedingungen §10 mitgenommen werden. Kleintiere in Behältern, Blindenführhunde und Hunde schwerbehinderter Menschen werden unentgeltlich befördert. Für Hunde und Kleintiere, soweit sie nicht in geeigneten Behältern mitgeführt werden, ist eine Fahrkarte „Tier“ für 1,80 € zu erwerben.

Alle Bestimmungen zur Tiermitnahme findest du in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen.

 

Wie ermittle ich meinen Fahrpreis?

Am einfachsten und schnellsten ist die Fahrpreisermittlung über unsere Verbindungssuche. Diese findest du unter folgendem Link https://vvr.verbindungssuche.de/.

 

Es gibt außerdem folgende Möglichkeit:

1. Tarifwaben bestimmen, in denen Start- und Zielhaltestellen liegen

2. Preisstufe bestimmen, die zwischen den Tarifwaben gilt

3. Preis für Ihren Fahrschein anhand der Preisstufe ermitteln

Die benötigten Dokumente findest du auszugsweise auf dieser Seite.

 

Bis zu welchem Alter gelten die Ermäßigungsfahrscheine?

Als „ermäßigt“ gelten Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahre. Als Erwachsene gelten Fahrgäste ab 15 Jahre.

Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres werden unentgeltlich befördert, soweit sie in Begleitung von fahrscheinpflichtigen Personen sind. Ohne Begleitung werden Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres aus Sicherheitsgründen nicht befördert.

 

Die Nutzung von ermäßigten Wochen-, Monats- und Halbjahreskarten ist nur mit einer Stammkarte der VVR möglich. Diese gelten für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahre sowie ab dem 15. Lebensjahr für 

(1) Schüler und Direktstudenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater, allgemeinbildender Schulen, berufsbildender Schulen, Einrichtungen des zweiten Bildungsweges, Hochschulen, Akademien mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, Volkshochschulen und Landvolkshochschulen;
(2) Personen, die private Schulen (Ersatzschulen, Ergänzungsschulen) oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter (1) fallen, besuchen, sofern sie auf Grund des Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist;
(3) Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb der Berufsreife oder mittleren Reife besuchen;
(4) Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung, ausgebildet werden;
(5) Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen;
(6) Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während und im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist;
(7) Anwärter und Anwärterinnen im Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe 1 sowie Praktikanten und Personen, die durch den Besuch eines Verwaltungslehrganges die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter der Laufbahngruppe 1 erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrkostenersatz von der Verwaltung erhalten;
(8) Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr oder an einem freiwilligen ökologischen Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten (z. B. Bundesfreiwilligendienst).
(9) Berufstätige, Berufspraktikanten und Auszubildende, die Unterhaltsgeld nach dem Sozialgesetzbuch, Band III (SGB III) beziehen, sowie Personen, die sich in einem Referendariat befinden, erhalten keine ermäßigten Wochen- und Monatskarten. Dies gilt auch für Personen, die Lehrgänge, Nachhilfekurse oder Sprachschulen besuchen.

 

Welche Besonderheiten gelten für die Monatskarte plus?

Die Monatskarte plus gilt für beliebig viele Fahrten im Stadtgebiet der Hansestadt Stralsund (Wabe 100). Diese Fahrkarte hat drei Besonderheiten:

- eine Übertragbarkeit auf eine andere Person,
- die unentgeltliche Mitnahme jeweils eines Hundes und
- die unentgeltliche Mitnahme an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in Mecklenburg-Vorpommern, sowie am 24. und 31. Dezember von einem Erwachsenen und bis zu zwei Kindern von 6 bis einschließlich 14 Jahre oder bis zu drei Kindern von 6 bis einschließlich 14 Jahre.

Eine ausführliche Beschreibung der Monatskarte plus findest du in den Tarifbestimmungen.

 

Wo finde ich meine Haltestelle?

Um die genaue Lage Ihrer Haltestelle zu finden, kannst du verschiedene Webseiten zur Hilfe nehmen. Ein Beispiel ist www.öpnvkarte.de.

 

Wo erhalte ich Fahrpläne?

Fahrpläne können Sie an den folgenden Standorten erwerben:

- in der unternehmenseigenen InfoThek in Bergen auf Rügen, Am Busbahnhof  - Montag-Freitag geöffnet -  
- durch das Fahrpersonal in den Bussen
- an besonders gekennzeichneten Verkaufsstellen im Auftrag der VVR (Agenturen)
- auf den Betriebshöfen in Stralsund, Bergen und Ribnitz-Damgarten

Eine Auflistung der Fahrkartenagenturen in Stralsund finden Sie hier.

 

Kann ich mit meinem Schwerbehindertenausweis kostenlos fahren?

Zur unentgeltlichen Beförderung berechtigen Schwerbehindertenausweise (grün/halbseitig orange), die mit einem Beiblatt mit gültiger Wertmarke versehen sind. Trägt der Schwerbehindertenausweis den Vermerk „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“ und das Merkzeichen „B“, werden eine Begleitperson und ein Hund unentgeltlich befördert. Dies gilt auch, wenn kein Beiblatt mit gültiger Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis vorhanden ist.

Alle weiteren Hinweise zur kostenfreien Beförderung findest du in den Tarifbestimmungen.

 

Ich habe etwas verloren. Gibt es ein Fundbüro?

Wenn verloren gegangen Sachen bei unserem Fahrpersonal abgegeben werden oder sich im Bus anfinden, dann werden Fundsachen 4 Wochen im Verkehrsunternehmen verwahrt.

Bitte wende dich an folgende Telefonnummer:

(03 83 26) 600 800

 

 

Welche Kurkarte oder Einwohnerkarte ist wann und bis wohin gültig?

1) Gegen Vorlage deiner gültigen Kurkarte der Ostseebäder Sellin, Baabe Göhren und Mönchgut kannst du die Busse der VVR im Bereich Südostrügen innerhalb der Tarifwaben 221-Zirkow, 222-Granitz, 223-Sellin, 224-Baabe, 225-Göhren, 226-Lobbe und 227-Klein Zicker fahrpreislos nutzen. Inhaber einer gültigen Einwohnerkarte der Ostseebäder Sellin, Baabe Göhren und Mönchgut können den Ortsbus Sellin-Baabe (Linie 25) und den Ortsbus Göhren BUSkam (Linie 26) fahrpreislos nutzen.

 

2) Besitzer einer Kurkarte der Gemeinde Binz (Übernachtungsgäste) dürfen während der Gültigkeitsdauer ihrer Kurkarte alle Busse der VVR zwischen und innerhalb der Tarifwabe 220-Binz/Prora fahrpreislos nutzen. Besitzer einer Kurkarte der Gemeinde Binz (Übernachtungsgäste, Einwohner und Tagesgäste) dürfen während der Gültigkeitsdauer ihrer Kurkarte alle Busse der VVR auf der Linie 27 Ortsbus Binz-Prora fahrpreislos nutzen.

 

3) Gegen Vorlage deiner gültigen Kurkarte oder Einwohnerkarte des Seebades Breege-Juliusruh kannst du die Busse der VVR zwischen und innerhalb der Tarifwaben 210-Sassnitz, 211-Dubnitz/Mukran, 212-Klementelvitz, 213-Königsstuhl*, 215-Sagard, 216-Glowe, 217-Bisdamitz, 218-Lohme, 270-Altenkirchen, 271-Dranske, 272-Putgarten, 273-Nobbin, 274-Gelm, 275-Lobkevitz, 276-Bohlendorf, 277-Wittower Fähre und 278-Bakenberg fahrpreislos nutzen. *Die Benutzung der Linie 19 Pendelbus Königsstuhl – Parkplatz Hagen ist nicht inkludiert. Tageskurkarten und manuelle Meldescheine werden nicht anerkannt. 

 

4)  Gegen Vorlage deiner gültigen Kurkarte der Gemeinde Pruchten, Fuhlendorf oder Saal (Übernachtungsgäste gegen Vorlage einer gültigen Kur- oder Jahreskurkarte) kannst du die VVR-Busse auf der gesamten Linie 214 und Linie 210 zwischen Barth und Zingst fahrpreislos nutzen. Die Bus frei! Tarifwaben sind 301 Ribnitz, 302 Damgarten, 321 Dechowshof, 322 Saal, 323 Hermannshof, 324 Michaelsdorf, 325 Fuhlendorf, 330 Barth, 331 Bresewitz-Pruchten und 315 Zingst.

 

5) Das Flexible TouristenTicket Nordvorpommern berechtigt dich, vom Verkaufstag an 7 Tage die Busse in den Waben 100, 103 - 107 und 301 - 602 beliebig oft zu benutzen. Das Ticket gilt nur in Verbindung mit deiner gültigen Kurkarte. Beim Erwerb und der erstmaligen Nutzung ist keine Kurkarte notwendig, bei weiterer Nutzung musst du deine gültige Kurkarte vorweisen.

 




Kontakt

Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH (VVR)

Zum Rauhen Berg 1, 18507 Grimmen

E-Mail: info@vvr-bus.de

Telefon: (038326) 600 800

Fax: (038326) 600 419

Betriebshof Bergen

Tilzower Weg 33

18528 Bergen auf Rügen

Fax: (038326) 600 149

Betriebshof Ribnitz-Damgarten

Am Nettelrade 5

18311 Ribnitz-Damgarten

Fax: (038326) 600 349

Betriebshof Stralsund

Am Umspannwerk 13

18437 Stralsund

Fax: (038326) 600 249