Tarifanpassung der VVR zum 01.01.2024
Die Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen nimmt zum 01.01.2024 eine Anpassung der Fahrpreise vor. Die Anhebung über das gesamte Fahrscheinsortiment beträgt durchschnittlich 9,5 %.
„Die Tarifanpassung erfolgt in schwierigen Zeiten für den ÖPNV und unsere Fahrgäste“, weiß VVR-Geschäftsführer Ulrich Sehl. „Dennoch ist dieser Schritt aufgrund der hohen und stetig steigenden Betriebskosten (v.a. für Personal und Energie/ Kraftstoffe) zwingend notwendig, um das bestehende Leistungsangebot aufrecht erhalten zu können. Neben diesem Finanzierungsbeitrag der NutzerInnen und der Mittel des kommunalen Aufgabenträgers für den ÖPNV, dem Landkreis, sind jedoch weitere finanzielle Beteiligungen von Bund und Ländern zur grundsätzlichen Sicherung und den weiteren Ausbau des ÖPNV-Angebots erforderlich“, verdeutlicht der Geschäftsführer die prekäre Situation der Finanzierung des ÖPNV.
Eine wesentliche Neuerung ist der Fahrschein „ShuttleTicket Königsstuhl ermäßigt“ für Kinder von 6-14 Jahren. Bisher konnten nur Erwachsene oder Familien von dem vergünstigten Ticket profitieren (Fahrt im Pendelbus Linie 19 Parkplatz Hagen-Königsstuhl + Eintritt im NationalparkZentrum Königsstuhl).
In den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen wurden für eine bessere und einfache Nachvollziehbarkeit die Mitnahmeregelungen bei Fahrädern und Tretrollern und die Vorgaben für die Mitnahme von Hunden an die Regelung anderer Verkehrsunternehmen in M-V angepasst:
- Die Mitnahme von maximal 2 Fahrrädern im Regionallinienbus ist grundsätzlich nur dann statthaft, wenn im Fahrzeug geeignete Halte-und Sicherungseinrichtungen vorhanden sind. Bei nichtausreichendem Platz im Fahrzeug ist situationsbedingt die Mitnahme nicht möglich.
- Zusammengeklappte Fahrräder (Klappräder), Tretroller und E-Tretroller werden in den Bussen kostenfrei als Handgepäck (Sachen) mitgenommen. Sie müssen nicht extra in einer Schutztasche verpackt sein.
- Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert. Für Hunde, soweit sie nicht in geeigneten Behältern mitgeführt werden, gilt in den Verkehrsmitteln ab 1.1.24 eine Leinen – und Maulkorbpflicht.
Die zunächst bis zum 31.12.2023 vertraglich befristete Regelung zum „Fahrpreisloser ÖPNV Südliche Boddenkette“ wird auch in 2024 fortgesetzt. Damit können Besitzer einer Kurkarte der Gemeinden Saal, Fuhlendorf und Pruchten während der Gültigkeitsdauer ihrer Kurkarte alle Busse der VVR innerhalb der Tarifwaben 301 Ribnitz / 302 Damgarten / 321 Dechowshof / 322 Saal / 323 Hermannshof / 324 Michaelsdorf / 325 Fuhlendorf / 330 Barth / 331 Bresewitz-Pruchten / 315 Zingst fahrpreislos nutzen.
Ebenso konnte eine Verlängerung für den „Fahrpreisloser ÖPNV Gemeinde Breege“ bis zum Jahresende 2024 vereinbart werden, so dass deren Kurkarteninhaber auch weiterhin mit der VVR einen fahrpreislosen Ausflug zum Kap Arkona oder nach Sassnitz machen können.
Von der Tarifmaßnahme ausgenommen sind die Kombi-Tageskarten HiddenseeTicket (Bus & Schiff nach Hiddensee), VogelparkTicket (Bus & ermäßigter Eintritt Vogelpark Marlow), BernsteinTicket (Bus und Regionalbahnen Stralsund + Insel Rügen) sowie das Flexible TouristenTicket. Ebenfalls unverändert im Preis bleiben die Schülerfreizeitkarte und die Tickets für Fahrräder bzw. E-Bikes.
Bereits im Dezember 2023 gekaufte Wochen- und Monatskarten, deren Gültigkeit bis in den Januar 2024 reichen, werden anerkannt. Andere bereits erworbene Tickets sind bis zu deren einmaliger Entwertung gültig, längstens jedoch bis zum 30.06.2024.
In diesem Zuge möchte sich die Verkehrsgesellschaft bei allen Fahrgästen für ihr Verständnis und ihre bisherige Treue bedanken.